
Sport- & Freizeitlärm
Für Freizeitlärm ist die jeweilige Freizeitlärmrichtlinie eines Bundeslandes anzuwenden.
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Einsatz von qualifizierter Langzeitmesstechnik mit Mustererkennung, Geräuschtrennverfahren und kontinuierlicher Schmalbandaufzeichnung zur getrennten Auswertung von Verkehrsgeräuschen
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Kontinuiertliche Aufzeichnung von Audiodaten zur nachträglich Kontrolle der Geräuschsituationen
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Entwicklung von Lärmminderungskonzepte
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Überwachung der Immissionspegel von Veranstalltungen zur Einhaltung von Richtwerten
